Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines - Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von
kassenrollen24.net betrieben durch
Firma cashregisterstore e.K.
Am Stadtweg 8
38533 Vordorf

gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Fa. cashregisterstore e.K. nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Mit Bestellung bestätigen Sie, dass Sie nicht als Verbraucher im Sinnde des §13BGB handeln.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf dieser Seite eingesehen werden.

2. Angebot und Auftrag

Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Einkaufsbedingungen, gelten mit Übermittlung eines Auftrages als nicht verbindlich. Die Entgegennahme eines Auftrages ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch, kann in keinem Fall so ausgelegt werden, als hätten wir Ihre Einkaufsbedingungen angenommen.

3. Lieferung und Zahlung

Nach der Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Fa cashregisterstore e.K. zu zahlen.

Die Lieferung erfolgt nach Zahlung der bestellten Ware (Vorkasse, Kreditkarte) oder per Nachnahme. Bei Zahlung per Vorkasse oder Kreditkarte beginnt die Lieferfrist am Tag des Zahlungseingangs. Die Lieferung erfolgt spätestens nach 14 Werktagen.

Bei Lieferung auf Rechnung ist der Kaufpreis umgehend nach Eingang der Ware per Überweisung an die Firma cashregisterstore e.K. zu zahlen.

Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei dass uns grobes Verschulden trifft. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.

Fa. cashregisterstore e.K. wird dem Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Fa. cashregisterstore e.K.. behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware durch die Fa. cashregisterstore e.K. auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Fa. cashregisterstore e.K.; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Fa. cashregisterstore e.K. im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Fa. cashregisterstore e.K. anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung

Fa. cashregisterstore e.K. gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Fa. cashregisterstore e.K. auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar.

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung - nach unserer Wahl im Wege der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache - berechtigt und verpflichtet.

Ist die Nachbesserung unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

Fa. cashregisterstore.de Lorek GbR ist – bei rechtzeitiger Meldung gem. Nr. 8 – nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an Fa. cashregisterstore e.K. schickt. Bei Vorliegen eines Mangels ist Fa. cashregisterstore e.K. verpflichtet, dem Kunden die entstandenen Porto- und Versandkosten zu ersetzen.

Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Kunde uns den Mangel rechtzeitig angezeigt hat.

Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

7. Meldung von Mängeln, Transportschäden

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist Fa. cashregisterstore e.K. sofort schriftlich (auch E-Mail) zu benachrichtigen. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an Fa. cashregisterstore e.K., so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB).

Zur Beachtung bei Transportschäden:

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware.

In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

8. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Freizeichnung von einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften für Schäden, die durch die Zusicherung verhindert werden sollten. Haften wir für einfache Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Fall der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.Der Kunde verzichtet auf Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, soweit diese bereits entstanden sind und nach der vorstehenden Ziffer 1 bei Entstehung nach Vertragsschluss ausgeschlossen wären. 

9. Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen ( z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

10. Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fa. cashregisterstore e.K. und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Weschsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers vereinbart.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch solche Wirksamen zu ersetzen, die wirtschaftlich im Ergebnis den Unwirksamen möglichst nahe kommen.